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   VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16   

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VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16 (https://dejure.org/2019,18577)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.05.2019 - 1 K 780/16 (https://dejure.org/2019,18577)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 1 K 780/16 (https://dejure.org/2019,18577)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Da ein Dritter - wie hier die Klägerin - nicht Adressatin des insoweit angefochtenen Bescheides ist, kann von einer Verletzung in eigenen Rechten nur ausgegangen werden, wenn sie die Verletzung einer Vorschrift behauptet, die sie als Dritte zu schützen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 14).

    Wenn die Behörde zwischen mehreren Anbietern auswählt, betrifft ihre Entscheidung zwangsläufig die Rechter aller dieser Anbieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07, juris Rn. 16 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 A 2221/08, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2015 - 21 L 1470/15, juris Rn. 8).

    Zwar kommt es für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Verpflichtungsklage, die auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichtet ist, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, so dass alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 und vom 25. September 2008 - 3 C 35.07, beide in juris), doch hat der Beklagte im Schreiben vom 11. September 2017 nachvollziehbar ausgeführt, dass sich, auch unter Berücksichtigung der Kooperation mit dem S..., nichts am Ergebnis der Entscheidung ändern würde.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Vgl. BVerwG Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25/84; juris) müssen Krankenhausbedarfspläne im Wesentlichen folgenden Inhalt haben:.

    Zwar kommt es für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Verpflichtungsklage, die auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichtet ist, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, so dass alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 und vom 25. September 2008 - 3 C 35.07, beide in juris), doch hat der Beklagte im Schreiben vom 11. September 2017 nachvollziehbar ausgeführt, dass sich, auch unter Berücksichtigung der Kooperation mit dem S..., nichts am Ergebnis der Entscheidung ändern würde.

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Der Krankenhausplan selbst ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134/79 -, BVerwGE 62, 86-108; juris) lediglich eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Betroffenen (Krankenhäusern, Kostenträgern).

    Es sei nicht erkennbar, dass der Behörde durch eine Beurteilungsermächtigung ein Beurteilungsspielraum oder durch eine Handlungsermächtigung ein Handlungsspielraum im Sinne des Handlungsermessen eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134.79; juris).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Hinsichtlich der Entscheidung, welches von mehreren geeigneten Krankenhäusern in den Krankenhausplan aufgenommen wird kommt der Behörde auf dieser 2. Entscheidungsstufe ein Beurteilungsspielraum zu, bei dem sich die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 3 C 37/83 -, juris).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Für diese Kontrolle sind die Abwägungsgrundsätze, die vom BVerwG für die Nachprüfung von Planungsmaßnahmen und insbesondere von Bebauungsplänen entwickelt worden sind anzuwenden (Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.Juli 1974 - 4 C 50.72 -, juris).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Nur dann, wenn die Zahl der Betten, die in den dafür geeigneten Krankenhäusern geschaffen werden sollen, die Zahl der für die Versorgung der Bevölkerung benötigten Betten übersteigt, ist auf der zweiten Entscheidungsstufe gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, 1 KHG nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahlentscheidung zwischen sämtlichen in Betracht kommenden bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Krankenhäusern zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86, juris Rn. 77; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Mai 2009 - 13 A 2002/07, juris Rn. 69 ff.).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Bei der Beurteilung dieser Kriterien steht der Behörde kein Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, juris Rd. 60 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 13 A 2002/07

    Vorliegen mehrerer Regelungselemente eines die Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Nur dann, wenn die Zahl der Betten, die in den dafür geeigneten Krankenhäusern geschaffen werden sollen, die Zahl der für die Versorgung der Bevölkerung benötigten Betten übersteigt, ist auf der zweiten Entscheidungsstufe gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, 1 KHG nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahlentscheidung zwischen sämtlichen in Betracht kommenden bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Krankenhäusern zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86, juris Rn. 77; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Mai 2009 - 13 A 2002/07, juris Rn. 69 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 13 A 2221/08

    Aufnahme eines Krankenhauses als Brustzentrum in einen Krankenhausplan als

    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Wenn die Behörde zwischen mehreren Anbietern auswählt, betrifft ihre Entscheidung zwangsläufig die Rechter aller dieser Anbieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07, juris Rn. 16 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 A 2221/08, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2015 - 21 L 1470/15, juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2015 - 21 L 1470/15
    Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2019 - 1 K 780/16
    Wenn die Behörde zwischen mehreren Anbietern auswählt, betrifft ihre Entscheidung zwangsläufig die Rechter aller dieser Anbieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07, juris Rn. 16 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 A 2221/08, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2015 - 21 L 1470/15, juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 12.12.2016 - 1 L 279/16

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Klinik wegen Nichtaufnahme in Krankenhausplan

  • VG Potsdam, 12.12.2016 - 1 L 279/16

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Klinik wegen Nichtaufnahme in Krankenhausplan

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VG 1 K 780/16 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geführt.

    Dieser Bescheid ist zwar Gegenstand des Verfahrens VG 1 K 780/16, nicht aber des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz, das allein mit den - ebenfalls in der Hauptsache angegriffenen - stattgebenden Bescheiden an die Beigeladenen korrespondiert.

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